Ihr Hausarzt, Facharzt oder auch der Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie/ Ergotherapie ausstellen.
Sie sollten nach dem Erhalt der ärztlichen Verordnung zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen, damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert.
Wir bitten Sie, zu jedem Termin ein eigenes Handtuch mitzubringen. Mit Ihrer Initiative unterstützen Sie unsere hygienischen und ökologischen Überlegungen. Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr/e Therapeut/in wird Sie darauf, wenn notwendig, aufmerksam machen.
Die Dauer richtet sich nach dem Inhalt der Verordnung. Eine Krankengymnastik dauert beispielsweise 20 Minuten. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist es sinnvoll, ca. 10 Minuten vor dem festgelegten Termin in der Praxis zu sein. Das gibt uns die Zeit, alle Formalitäten im Vorfeld zu erledigen.
Ja, es gibt eine öffentliche Tiefgarage; mit einem Aufzug gelangen Sie direkt vor die Praxis (1.Etage)
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen: über die Krankenkassen (gesetzlich und privat) oder privat.
Gesetzlich Versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung mit den Behandlungen beginnen. Wir sind verpflichtet, diese Anordnung der Krankenkassen einzuhalten. Berufsgenossenschaftliche Verordnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Bei gesetzlich Versicherten sind wir verpflichtet, im Namen der Krankenkasse eine Selbstbeteiligung / Zuzahlung einzufordern. Diese besteht aus der Verordnungsgebühr (10,- EUR) und einer prozentualen Zuzahlung. Entrichten Sie den Gesamtbetrag bitte an einem der ersten beiden Behandlungseinheiten. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor. Tipp: Da Zuzahlungen einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreiten dürfen, sammeln Sie Ihre Belege!
Es gibt die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien zu lassen. Besprechen Sie dieses Thema bitte mit ihrer Krankenkasse.
Für unsere Patienten bemühen wir uns stets, unsere Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Eine Absage sollte daher nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen, damit die Gelegenheit besteht, den frei gewordenen Termin einem Patienten auf unserer Warteliste anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fernbleiben, sind wir gezwungen, Ihnen den versäumten Termin privat in voller Höhe in Rechnung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber erlaubt.
Um den Therapieerfolg zu erhalten und/oder weiteren Beschwerden vorzubeugen, bieten wir Ihnen nach abgeschlossener Behandlung die Möglichkeit, weiterführende Maßnahmen, wie medizinisches Training in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!